Allgemeine Geschäftsbedingungen (Dauerstellen)

1. Dienstleistungen und Honorare

1.1 Personalvermittlung auf Erfolgsbasis (Recruiting)

Basel Job AG ist eine beim Kunden zu besetzende Position bekannt und versucht diese, mit Einverständnis des Kunden, erfolgreich zu besetzen. Basel Job AG kann auf eigene Rechnung die zu besetzende Position auf der eigenen Homepage und/oder einem Online-Stellenmarkt publizieren, wobei der Kunde aus Diskretionsgründen namentlich nicht genannt wird. Bei Abschluss eines Vertrages über Arbeitsleistung (Arbeits-, Mandats-, Agentur-oder Beratervertrag etc.) mit einem durch Basel Job AG vorgeschlagenen Kandidaten stellt Basel Job AG dem Kunden ein Erfolgshonorar in Rechnung. Das Erfolgshonorar errechnet sich bei Arbeitsverträgen in Prozent des vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalts, bei anderen Verträgen über Arbeitsleistung, insbesondere bei gänzlich fehlendem oder nur teilweise vereinbartem Bruttojahresgehalt, namentlich bei erfolgsabhängigen Komponenten, in Prozent des in den von Basel Job AG erstellten Bewerbungsunterlagen genannten Bruttojahresgehalts. Das Bruttojahresgehalt ist gleichzusetzen mit dem Zieleinkommen und versteht sich einschliesslich aller Zusätze wie 13. und weitere Monatssaläre, feste oder zu erwartende Gratifikationen, Boni, Prämien, Provisionen, Pauschalspesen und sonstigen Vergütungen..
Das Honorar wird berechnet wie folgt:

Honorar Bruttojahresgehalt
10% bis 60’000.-
12% bis 80’000.-
14% bis 100’000.-
16% bis 130’000.-
18% bis 160’000.-
20% über 160’001.-

Das Honorar schliesst folgende Leistungen von Basel Job AG ein: Rekrutierung, Interviews, Selektion, detaillierte Bewerbungsunterlagen, die Koordination und – sofern gewünscht – Begleitung von Vorstellungsgesprächen, Referenzanfrage(n) und Nachbetreuung.

1.2 Personalvermittlung auf Mandatsbasis (Executive-Search)

Basel Job AG erhält vom Kunden für eine bestimmte Dauer das Exklusivrecht an einer zu besetzenden Position und damit den Auftrag, gezielt geeignete Kandidaten zu rekrutieren. Der Kunde leitet während der Mandatsdauer alle auf diese und ähnliche Positionen eingehenden Bewerbungsunterlagen an Basel Job AG weiter. Für die Formulierung von Stellenbeschreibung, Anforderungsprofil und Inseratetext sowie für die Zielfirmenselektion und die Kandidatenidentifikation wird eine Anzahlung in der Höhe von 10% des voraussichtlichen Bruttojahresgehalts in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Anzahlung beinhaltet keine Gewähr, dass ein entsprechender Kandidat gefunden wird. Bei Präsentation von Kandidaten durch Basel Job AG wird ein Dossier-Honorar in der Höhe von 10% des voraussichtlichen Bruttojahresgehalts berechnet. Bei Abschluss eines Vertrages über Arbeitsleistung wird sodann das Schluss-Honorar in Höhe von 10% des effektiv vereinbarten Bruttojahresgehalts in Rechnung gestellt. Wird das Mandat seitens des Kunden vorzeitig abgebrochen und/oder wird innerhalb der vereinbarten Mandatsdauer ein Vertrag über Arbeitsleistung mit einem nicht durch Basel Job AG vorgeschlagenen Kandidaten abgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen.

1.3 Selektionsunterstützung (Selection-Support)

Basel Job AG übernimmt für den Kunden das Erstellen von Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofilen, Inseraten, Media-Plänen und/oder die Selektion, Sichtung und Beurteilung von Bewerbungsunterlagen für eine oder mehrere Vakanzen, die Organisation, Koordination, Durchführung und Begleitung von Vorstellungsgesprächen und unterstützt den Kunden bei der Entscheidungsfindung. Die Leitung der Rekrutierung verbleibt beim Kunden. Das Honorar für Selektionsunterstützung beträgt CHF 60.- pro Viertelstunde.

1.4 Zusatzdienstleistungen

Die Publikation von Inseraten, das Einholen von psychologischen Eignungsabklärungen, graphologischen und/oder schriftpsychologischen Gutachten sowie die Durchführung von Assessments, CV-Screenings und anderen Dienstleistungen (Unternehmensberatung, Coaching, Outplacement, Projektarbeit) werden nach separater Vereinbarung in Rechnung gestellt. Die Basel Job AG in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten von Dritten werden dem Kunden weiter verrechnet. Das Honorar für Zusatzdienstleistungen beträgt CHF 80.- pro Viertelstunde.

2. Zahlungsbedingungen

Das Honorar für die Dienstleistungen von Basel Job AG gemäss Ziff. 1.1 bis 1.4 wird dem Kunden jeweils innert Wochenfrist in Rechnung gestellt. Die Honorarnote ist innert 10 Tagen rein netto zahlbar. Die Honoraransätze verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 8% ab Fälligkeit verrechnet. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

3. Garantieleistung

Wird ein durch Basel Job AG zu Stande gekommenes Vertragsverhältnis über Arbeitsleistung innerhalb der ersten drei Monate aufgelöst, erstattet Basel Job AG dem Kunden im 1. Monat 50%, im 2. Monat 30% und im 3. Monat 20% des bezahlten Honorars zurück, sofern die zwischen dem Kunden und dem vermittelten Kandidaten getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere zu Tätigkeit, Arbeitsort, Pensum und Position, eingehalten wurden. Von jedwelcher Rückerstattung ausgenommen sind die Anzahlung sowie das Dossier-Honorar bei Mandaten, die Honorare für Selektionsunterstützung und Zusatzdienstleistungen. Eine weitergehende Garantieleistung wird ausdrücklich wegbedungen.

4. Schutzbestimmungen

4.1 Schutz des Kandidaten

Basel Job AG garantiert dem Kandidaten absolute Diskretion. In jedem Fall werden Bewerbungsunterlagen und Informationen nur mit Einwilligung des Kandidaten weitergegeben. Die Bewerbungsunterlagen sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln, dürfen nicht ohne Zustimmung des Kandidaten und Basel Job AG Dritten überlassen werden und sind bei Nichtgebrauch zu vernichten. Der Kunde verpflichtet sich, erst nach Rücksprache mit Basel Job AG, Kontakt mit dem Kandidaten aufzunehmen und Referenzen nur mit Einwilligung des Kandidaten einzuholen.

4.2 Schutz des Kunden (Off-Limit-Klausel)

Basel Job AG ist im Besitze der Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung für die ganze Schweiz. Basel Job AG garantiert dem Kunden die nötige Diskretion und für die Dauer von zwei Jahren nach Abschluss eines Vertrages über Arbeitsleistung mit einem durch Basel Job AG vermittelten Kandidaten, keine Mitarbeiter des Kunden aktiv abzuwerben.

4.3 Schutz von Basel Job AG

Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen von Kandidaten verbleiben im Eigentum von Basel Job AG. Vorbehalten sind diejenigen Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten, mit welchem der Kunde einen Vertrag über Arbeitsleistung abschliesst. Wird ein vorgeschlagener Kandidat abgelehnt und mit demselben innerhalb von zwölf Monaten nach der letzten Zustellung der Unterlagen ein Vertrag über Arbeitsleistung abgeschlossen, so ist eine Entschädigung gemäss Ziffer 1.1 geschuldet, unabhängig von den Gründen, die zum Vertragsabschluss geführt haben; insbesondere auch, wenn der von Basel Job AG vorgeschlagene Kandidat zu einem späteren Zeitpunkt beim Kunden vorstellig wird oder dem Kunden von Dritten empfohlen wurde.

5. Haftung

Basel Job AG bezieht vom Kandidaten weder eine Entschädigung noch sonstige Vergütungen. Die durch Basel Job AG erbrachten Dienstleistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Kunden. Basel Job AG lehnt jegliche Verantwortung und Haftung ab, insbesondere betreffend a) vom Kandidaten selbst gemachten Aussagen, namentlich zu Gesundheit, Konkurrenzverbot, Leumund und Bonität, b) die Ausführung von Arbeiten, welche dem Kandidaten in seiner Tätigkeit anvertraut werden, c) vom Kandidaten verursachten Schäden jeglicher Art sowie d) Informationen von Dritten, namentlich Referenz- und Behördenauskünfte.

6. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten bei mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung in Kraft und werden durch die vom Kunden ausgesprochene Einladung eines Kandidaten zu(m) Vorstellungsgespräch(en) ausdrücklich zum integrierten Vertragsbestandteil zwischen Kunde und Basel Job AG erklärt. Individualabreden, Mandate und Aufträge für Selektionsunterstützung sowie Zusatzdienstleistungen werden schriftlich festgehalten. Eine allfällige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt in diesem Falle eine solche, welche dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck, der damit erreicht werden sollte, am besten entspricht.

7. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Als Gerichtsstand gilt Basel-Stadt als vereinbart. Basel Job AG behält sich das Recht vor, den zuständigen Gerichten des Domizils oder Firmensitzes des Kunden die Angelegenheit vorzutragen. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

4052 Basel, 01. Februar 2022 / mah